AGB | 2025
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
TRIEBHAUS KOMMUNIKATION GmbH | TRIEBHAUS LIVE GmbH
1. Vertragsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der TRIEBHAUS KOMMUNIKATION GmbH / TRIEBHAUS LIVE GmbH, nachfolgend TRIEBHAUS oder Agentur genannt, und der Auftraggeberin / des Auftraggebers, nachfolgend Kundin genannt. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrags. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.
2. Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis
TRIEBHAUS verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen. Projektbezogene Informationen werden beidseitig vertraulich behandelt.
3. Mitwirkungspflicht
Gemeinsam mit der Kundin werden Leitplanken / Guidelines für die Erarbeitung des Produkts / der Dienstleistung definiert. Die erarbeiteten Guidelines (wie z. B. Zielgruppendefinition) werden von der Kundin abgesegnet.
Werden während des Arbeitsprozesses die Guidelines von der Kundin abgeändert / angepasst, entsteht Mehraufwand, welcher TRIEBHAUS als solchen in Rechnung stellt.
4. Geistiges Eigentum
Alle von TRIEBHAUS geschaffenen Werke und Konzepte sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum der Agentur. Ohne schriftliches Einverständnis ist niemand berechtigt, von TRIEBHAUS geschaffene Werke zu verwenden und / oder abzuändern.
5. Nutzungsrechte
Wenn nicht anders vereinbart, bezieht sich das Nutzungsrecht des durch die Agentur geschaffenen Produkts / Layouts auf die einmalige Verwendung. Für die weiterführende Nutzung hat die Kundin die Erlaubnis von TRIEBHAUS einzuholen und zu entschädigen. Die Rechte an präsentierten Ideen, Konzepten, Skizzen, Layouts, und insbesondere Varianten, bleiben vollumfänglich bei TRIEBHAUS und dürfen in keiner Weise verwendet werden. Dies gilt ebenso nach Begleichung eines allfälligen Pitch-Honorars
6. Gewährleistung
Bei Daten und Dokumenten, welche TRIEBHAUS von der Kundin zur Weiterbearbeitung übertragen werden, wird davon ausgegangen, dass die Berechtigung zur Verwendung vorliegt und dementsprechend bei der Weiterverarbeitung keine Rechte Dritter verletzt werden. Schadenersatzklagen aufgrund fehlender Nutzungsrechte von Dritten weist TRIEBHAUS von sich ab.
7. Daten und Grundlagen
Offene Daten, Rohdaten, Codes und Baupläne bleiben im Besitz von TRIEBHAUS und werden der Kundin nicht übertragen. Ob TRIEBHAUS in Spezialfällen offene Daten verkauft, liegt im Ermessen der Agentur.
8. Verrechnung nach Aufwand
Grundsätzlich werden Aufträge nach vorangegangenem Angebot verrechnet. Wird ein Projekt nach Aufwand fakturiert, werden die Stundenansätze im Vorfeld festgelegt. Die kleinste Arbeitseinheit beträgt 0.25h.
9. Gut zur Produktion
Die Kundin wird aufgefordert, die ihr zugestellten Kontrolldokumente («Gut zum Druck» / «GzD») auf Fehler zu überprüfen. Bei Druckerzeugnissen empfiehlt es sich, das «GzD» zur Kontrolle auszudrucken. Es steht der Kundin frei, gegen Bezahlung ein «Proof» zu bestellen. Die Produktionsfreigabe erfolgt in jedem Fall schriftlich per E-Mail. Für Mängel am Erzeugnis, welche TRIEBHAUS vor der Produktion nicht mitgeteilt wurden, übernimmt die Agentur keine Haftung.
10. Eigenwerbung
TRIEBHAUS steht das Recht zu, sämtliche geschaffenen Werke zum Zwecke der Eigenwerbung als Leistungs-nachweis zu verwenden und auf folgenden Kanälen zu veröffentlichen: Agenturwebseiten, Social Media, Werbemittel und Präsentationen zur Neukundenakquise.
11. Auftragsreduzierung oder -annullierung
Wird ein erteilter und begonnener Auftrag durch die Kundin reduziert oder annulliert, hat TRIEBHAUS Anspruch auf mindestens 50% des vereinbarten Auftragsvolumens. Wurden zum Zeitpunkt der Reduktion oder Annullation bereits über 50% des Auftrags geleistet, wird nach Projektstand verrechnet.
Bei Stornierung von Mietsachen hat TRIEBHAUS Anspruch auf folgende Vertragssummen:
- Stornierung bis 10 Wochen vor Aufbau / Mietstart: 40% der Vertragssumme
- Stornierung bis 6 Wochen vor Aufbau / Mietstart: 60% der Vertragssumme
- Stornierung bis 4 Wochen vor Aufbau / Mietstart: 80% der Vertragssumme
- Stornierung weniger als 4 Wochen vor Aufbau / Mietstart: 100% der Vertragssumme
(«Aufbau» oder «Mietstart» – relevant ist, was zuerst eintrifft)
12. Bedingungen bei Mietsachen
TRIEBHAUS stellt der Kundin Mietsachen gemäss schriftlichem Angebot zum Gebrauch zur Verfügung. Das gemietete Material bleibt zu jedem Zeitpunkt Eigentum der Agentur. Die Kundin verpflichtet sich zur sorgfältigen Behandlung und zum bestimmungsgemässen Gebrauch. Die Wiederinstandstellungs- bzw. Reparaturkosten von Mietmaterial, welches während der Miete beschädigt wird, gehen zu Lasten der Kundin. Es ist untersagt, an Mietsachen Änderungen vorzunehmen oder die Firmenbezeichnung zu entfernen.
13. Versicherung für Mietmaterial
Das Mietmaterial von TRIEBHAUS ist ab dem Zeitpunkt der Miete nicht gegen Diebstahl und Vandalismusschäden versichert. Eine entsprechende Versicherung oder Bewachung hat die Kundin auf ihre Kosten zu veranlassen.
14. Bewilligungen
Grundsätzlich ist die Kundin (z. B. bei Live-Marketing-Aktivitäten) für das Einholen der benötigten behördlichen Bewilligungen und / oder Zustimmungen von Grundeigentümer:innen verantwortlich, ausser im Angebot von TRIEBHAUS wird explizit darauf verwiesen, dass die Agentur mit diesen Aufgaben betraut wird.
15. Kundinnen-Material
Fremdmaterial, welches TRIEBHAUS zur Lagerung in Obhut gegeben wird, ist im TRIEBHAUS-Lager gegen Feuer, Elementarschäden und Diebstahl versichert. Ausserhalb des Lagers, wenn das Material im Einsatz ist, ist die Kundin / die Besitzerin für eine allfällige Versicherung gegen Diebstahl und Vandalismus verantwortlich. Unterhalts- und Instandhaltungskosten trägt die Kundin.
16. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung kann digital (mittels Bexio-Web-App «Angebot annehmen»), mündlich oder schriftlich per E-Mail erfolgen. Mit der Auftragserteilung gelten diese AGB als akzeptiert.
17. Recht und Gerichtsstand
Die Geschäftsbeziehungen unterstehen schweizerischem Recht, Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.